Rolf Meurer
Düsseldorf
geb. am 23.12.54 in Düsseldorf
hat vor dem unterzeichnenden
Prüfungsausschuß bei der
Handwerkskammer Düsseldorf die
Meisterprüfung bestanden und ist nach dem
Gesetz zur Ordnung des Handwerks
(Handwerksordnung) berechtigt, den Titel
Radio- u. Fernsehtechnikermeister
zu führen (§ 51), ein Handwerk sebständig
zu betreiben (§§ 1,7) und nach vollendung
des 24. Lebensjahres Lehrlinge auszubilden
(§ 21).
Düsseldorf, am 2.8.82
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